Vierte Phase - Metzinger Bäder

Phase 4: Umsetzung und Bau des Ganzjahresbads
Die Entscheidung von Gemeinderat und Stadtverwaltung für den Bau des Ganzjahresbades ergab sich aus den folgenden drei Zielen:
- Mit der Entscheidung über die Zukunft der beiden Bäder wollen Gemeinderat und Stadtverwaltung eine möglichst große Schnittmenge aller Interessen erzielen.
- Sie wollen einen Zugewinn an Qualität des Sport- und Freizeitangebotes erreichen.
- Sie wollen Metzingens Bäder fit für die Zukunft machen. Nicht nur für die nächsten fünf bis zehn Jahre, sondern mindestens für die übliche technische „Lebensdauer“ eines Bades. Diese beträgt 40 bis 50 Jahre.
Projektplan für die Umsetzung in Phase 4

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Wirtschaftlichster Bieter:
Das wirtschaftlichste finale Angebot zur schlüsselfertigen Planung und Errichtung des Ganzjahresbades hat der Bieter Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG mit einem Angebotspreis von 61.169.230 Euro (netto) abgegeben. Mit dem Zuschlag verpflichtet sich der Bieter Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG gegenüber den Stadtwerken Metzingen zur Planung und
baulichen Realisierung der Gesamtmaßnahme. Er wird verpflichtet, seine eigene Entwurfsplanung umzusetzen. Neben den vollständigen Planungsleistungen ab Leistungsphase 2 HOAI (Vorentwurfsplanung) ist die komplette Bauleistung inklusive der mit den Nutzern abgestimmten und beauftragten Erstausstattung zur schlüssel- und funktionsfertigen Übergabe zu erbringen. Zur Sicherstellung des hohen architektonischen, städtebaulichen wie funktionalen Planungsniveaus wurden im Verfahren entsprechend angemessene Eignungsanforderungen nicht nur an die Objektplaner, sondern auch an die Fachplaner der technischen Gebäudeausstattung gestellt.
Kosten:
Das gesamte Projektbudget des Ganzjahresbades wird auf 68,8 Mio. Euro (netto) festgesetzt. Der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter darf die Stadt Metzingen erst nach Zustimmung des Regierungspräsidiums zum Nachtragshaushalt für die Stadtwerke Metzingen 2024 erteilen. Die Genehmigung des Regierungspräsidiums liegt vor und wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.07.2024 bekannt gegeben. Sie können diese sowie die zugehörige Pressemitteilung hier abrufen:
- Bekanntmachung vom 29.07.2025 - vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Metzingen/Grafenberg/Riederich; Flächennutzungsplan 10. Änderung (Ganzjahresbad Bongertwasen, Ferientagheim, Freiflächen-PV Katzensteig)
- Präsentation der Fa. Gottlob Brodbeck GmbH & Co. KG – Sitzung des Gemeinderats am 28.11.2024
- Aktueller Terminplan zum Ganzjahresbad Metzingen – Stand 28.11.2024
- Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen zum Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Metzingen für das Wirtschaftsjahr 2024 (pdf)
- Pressemitteilung vom 01.08.2024: Regierungspräsidium bestätigt GO! für Bau des Ganzjahresbads (pdf)
Verfahren Bebauungsplan Ganzjahresbad
Kontakt Stadt Metzingen
Projekt Ganzjahresbad
Stabstelle Kommunikation - Gremien - Städtepartnerschaften
Stuttgarter Str. 2-4
72555 Metzingen
E-Mail: ganzjahresbad@metzingen.de
